Vom 20. Juli 1944 zum Hambacher Forst. Der Begriff des Widerstandes

Bericht zur XXXIII. Königswinterer Tagung, 2020

Die erstaunliche Renaissance des Begriffsfeldes „Widerstand“ über das letzte Jahrzehnt und das gesamte politische Spektrum hinweg beinhaltete neben oft verfehlten, direkten Bezugnahmen auf den Widerstand des 20. Juli 1944 noch zahlreichere Bedeutungsverschiebungen dessen, was gemeinhin als „widerständig“ verstanden wird. Eine solche Verschiebung wirft zunächst die nicht triviale Frage nach den Handlungen auf, die sich mit dem diskutierten Terminus beschreiben lassen: Stellen eine parlamentarische Opposition oder ein breit auf die Straßen des Landes getragener Protest gegen die Politik der Bundesregierung bereits „Widerstand“ dar? Ließe sich ein so verstandener „Widerstand“ begrifflich überhaupt noch in eine Reihe mit dem oft tödlich endenden Widerstand gegen den Nationalsozialismus stellen? Kann Widerstand in einer Republik überhaupt stattfinden? Und besteht nicht die definitorische Gefahr, durch unklare Begrifflichkeit oder „gebetsmühlenartige Veralltäglichung“ (Klaus Hildebrand) eine Sinnentleerung des Begriffs zu riskieren? Diese Fragen nahm die Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V. zum Auftrag, um Begriff, Handlungsfelder, Bedeutungsverschiebungen und die Rolle des Phänomens innerhalb einer Demokratie anhand klassischer und völlig neuer Beispiele auszuloten.

Den Auftakt zu diesem Vorhaben unternahm CHRISTOPH STUDT (Bonn), der in den Forschungsdiskurs zu politischem Humor im „Dritten Reich“ einführte und dabei hinterfragte, ob spitzfindiger, politischer Witz überhaupt unter das Phänomen „Widerstand“ falle. Für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des NS-Regimes sei es unerlässlich gewesen, scharf gegen politische Witze vorzugehen und ihre Erzähler zu kriminalisieren. Mit der unangefochtenen Machtstellung der Nationalsozialisten habe sich jedoch eine gewisse Toleranz gegenüber politischem Humor entwickelt, die einen Popularitätszuwachs und fast so etwas wie eine systemstabilisierende Wirkung durch die Täuschung des Volkes über den wahren Charakter des Regimes zur Folge gehabt habe. Studt folgerte, der Humor im „Dritten Reich“ sei lediglich als „Ventil für aufgestauten Volkszorn“ und nicht als Ausdruck einer regimekritischen Haltung zu verstehen, die Widerstand im eigentlichen Sinne konstituiere. Der Referent schloss mit einem ambivalenten Urteil: einerseits sei die These, der „Witzeerzähler“ sei häufig nicht oder nur milde bestraft worden, letztlich nicht nachweisbar. Andererseits stehe aber fest, dass der Einzelne im Willkürstaat nie die Konsequenzen seines Handelns habe absehen können, wodurch nachvollziehbar werde, warum so viele Menschen zu „Feiglingen aus Instinkt“ geworden seien, anstatt sich gegen das Unrechtsregime zu erheben.

KONRAD VÖSSING (Bonn) untersuchte am Samstagmorgen mit dem Tyrannenmord mögliche antike Wurzeln des modernen Widerstandrechtes. Er stellte in seinem chronologisch strukturierten Beitrag dar, wie sich der zunächst neutrale, einen Alleinherrscher beschreibende Begriff des „Tyrannen“, ausgehend vom klassischen Athen, zu einem pejorativen Kampfbegriff entwickelt habe. Ein Kampfbegriff sei die „Tyrannis“ deshalb gewesen, weil trotz eines Konsenses darüber, was das Abstraktum „Tyrannis“ ausmache, die Charakterisierung einer konkreten Autokratie als Tyrannenherrschaft immer von der politischen Position des Charakterisierenden abhängig gewesen sei. Dies spiegele sich auch im antiken Verständnis vom Tyrannenmord wider: Dieser sei grundsätzlich als bewundernswert eingeschätzt und, sofern erfolgreich, ex post legitimiert worden. Ex ante jedoch sei der Tyrannenmörder bloß einer unter vielen politischen Akteuren gewesen, die in politischen Auseinandersetzungen ganz selbstverständlich auf Gewalt zurück gegriffen hätten. Als Gewalttat zur Erreichung individueller politischer Ziele sei der Tyrannenmord deshalb als legitim betrachtet worden. Welche politischen Ziele aber legitim seien, darüber hätte in der Alten Welt kein Konsens bestanden. Vössing schloss daher mit der Feststellung, ein universelles Recht auf Widerstand könne seine Wurzeln nicht in der Antike finden, wenngleich die literarische Rezeption des Tyrannen-Stoffes großen Einfluss auf moderne Widerstandsdiskurse gehabt habe.

PETER GEISS (Bonn) widmete sich der schulischen Perspektive des Widerstandsbegriffs. Er entwickelte die These, der Geschichtsunterricht sei bei dem Begriff des Widerstandes mit einer doppelten Herausforderung konfrontiert: so müsse dieser einerseits stets einen Gegenwartsbezug herstellen, andererseits aber zugleich Bestrebungen entgegentreten, die auf eine unangemessene Instrumentalisierung des Widerstandsbegriffs hinausliefen. Zunächst strich Geiss legitime und missbräuchliche Verwendungen des Terminus heraus, bevor er die Fridays for Future-Bewegung als Beispiel für Handlungsmöglichkeiten junger Menschen in einer Demokratie beleuchtete. Seinen Vortrag beendete der Referent mit einem Fallbeispiel aus der „Geschichte eines Deutschen“ von Sebastian Haffner, das in der Ambivalenz der Haffnerschen Handlungsentscheidungen Lernende für den Facettenreichtum von Resistenz sensibilisieren könne.

In rechts- und staatsphilosophischer sowie verfassungsrechtlicher Dimension stellte OTTO DEPENHEUER (Köln) den Begriff des Widerstands dar. Hierbei ging der Referent zunächst auf die historischen Ursprünge der Annahme einer Rechtmäßigkeit von Widerstand ein und konkretisierte diese auf der Suche nach einem Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Widerstand in einer Analyse der Ideen John Lockes. Locke zufolge missbrauche ein Staat seine Macht, wenn er die von ihm aufgestellten Grundfreiheiten nicht schütze, sodass gegen diesen Staat Widerstand zu leisten sei. Über das Vorhandensein eines Widerstandsrechts in der Bill of Rights, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ und das Nichtvorhandensein eines solchen Rechts in der Weimarer Verfassung erklärte Depenheuer die Paradoxie des Widerstandsrechts. So sei das Widerstandsrecht im Grundgesetz paradox, da es einen Zusammenbruch der Ordnung als gelebte Verfassung voraussetze, dieses Recht also nur im Falle einer Aufhebung des Rechts gelte. Erschwerend käme hinzu, dass der freiheitliche Verfassungsstaat Widerstand überflüssig mache, da politischer Dissens, anders als in autoritären und totalitären Staaten, ein immer schon ins System integriertes Element sei.

ULRICH VON HEHL (Leipzig) widmete sich der Frage, wie in der deutschen Geschichtswissenschaft versucht wurde, das Phänomen des Widerstandes begrifflich zu fassen. Er stellte hierfür zunächst die allgemeine Entwicklung der Widerstandsforschung dar: von der Fokussierung auf die Ereignisse des 20. Juli 1944 in Westdeutschland, über den antifaschistischen Widerstand in Ostdeutschland unmittelbar nach dem Krieg, bis hin zu einem sich steigernden Interesse an zuvor weniger beachteten alltäglichen Formen des Widerstandes in der jüngeren Forschung. Zusammen mit diesem Interesse sei die Befürchtung einer inflationären Verwendung des Widerstandsbegriffs aufgekommen sowie das Bedürfnis, alltäglichere Akte der Opposition von jenen auf politischen Umsturz zielenden Akten des Widerstands abzugrenzen. In der Darstellung der Diskussionen über alternative Widerstandsbegriffe wie „Resistenz“ (Broszat), „Dissens“ (Kershaw) oder „Resilienz“ (Kuropka) und verschiedene Stufenmodelle zum Widerstandsbegriff (Gotto / Hockerts / Repgen; Peukert; Löwenthal/von zur Mühlen) kam Hehl schließlich zu der Feststellung, dass eine Diskussion um historisch adäquate Begriffe immer auch mit einer Bewertung verbunden sei. Hierfür sei die Geschichte des Widerstandsbegriffs ein formidables Beispiel. Er schloss mit der Feststellung, dass bei allen Diskussionen und neuen Vorschlägen in Bezug auf einen Widerstandsbegriff die allgemeine Verständlichkeit des Begriffs nicht auf der Strecke bleiben dürfe.

PETER STEINBACH (Berlin) versuchte sich an einer theoretischen Lösung des Problems, den Begriff des Widerstandes in einer musealen Ausstellung darstellen zu können. Sein Ziel für die ständige Ausstellung „Widerstand gegen den Nationalsozialismus“ in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand im Berliner Bendlerblock sei es gewesen, integrierend und nicht ausschließend vorzugehen. Hierbei war es das Anliegen des Referenten, die gesamte Vielfalt, Breite und Widersprüchlichkeit der zahlreichen Phänomene darzustellen, die sich unter dem sehr weit verstandenen Terminus subsumieren ließen. Dieser Anspruch sei auf viele Fragen, Diskussionen und Proteste im Beirat der Ausstellung und in der wissenschaftlichen Gemeinschaft gestoßen. Er selbst wolle darüber hinaus das Widerstandsverständnis beider Teile Deutschlands darstellen, in denen sich ganz unterschiedliche Schwerpunktinteressen zum Begriff herausgebildet hätten.

In seinem Vortrag griff WINFRIED HEINEMANN (Potsdam / Cottbus) die aktuelle deutsch-polnische Debatte um Kriegsvölkerrecht und Widerstand am Beispiel Stauffenbergs auf. Als Grundlage seines Vortrags diente Heinemann ein Beitrag von Maciej Olex-Szczytowski [1], in dem dieser erklärt, Stauffenberg sei im Jahr 1939 an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen. Heinemann warf Olex-Szczytowski mangelhaftes wissenschaftliches Arbeiten vor, indem er bemerkte, in den von ihm angegebenen Quellen fänden sich keinerlei Hinweise auf eine Beteiligung Stauffenbergs an Kriegsverbrechen. Der Referent folgerte, dass die von Olex-Szczytowski angeführten Beweise nicht ausreichend seien, um eine Mittäterschaft Stauffenbergs sicher zu belegen.

Am Samstagabend erfolgte die Verleihung des „Dorothee-Fliess-Preises für Widerstandsforschung“ an Barbara Lier für ihre Monographie „Das ‚Hilfswerk 20. Juli 1944‘. Die Geschichte der Hinterbliebenen der Hitler-Attentäter von 1944 bis 1974“ sowie an Georg von Witzleben für seine Dissertation mit dem Titel „Erwin von Witzleben (1881–1944). Eine biografische Untersuchung“. Mit dem „Dorothee-Fliess-Preis“ fördert die Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 die wissenschaftliche Erforschung des Widerstands gegen den Nationalsozialismus.

Am Sonntagmorgen referierte JOACHIM SCHOLTYSECK (Bonn) zum Begriff des Antifaschismus aus der Perspektive der DDR. Zunächst warnte der Referent vor einer Verwässerung des Faschismusbegriffes, der mit dem Nationalsozialismus nicht deckungsgleich sei. Der Wiederaufbau Deutschlands auf antifaschistischer, demokratischer Grundlage sei zunächst gemeinsames Ziel von USA und Sowjetunion, von kommunistischen wie konservativen Widerstandskämpfern gewesen. Unmittelbar nach Kriegsende sei der Terminus „Antifaschismus“ jedoch von der KPD instrumentalisiert worden und jeder Gegner des kommunistischen Regimes als Faschist bezeichnet worden. Der sogenannte „verordnete Antifaschismus“ habe sich immer weiter von seinem Ursprungsgedanken entfernt und schließlich der Legitimation der SED-Diktatur gedient. Die KPD sei zur „führenden Kraft des Widerstandes gegen Hitler“ erklärt worden, während dem Widerstand des 20. Juli 1944 der Charakter einer Widerstandsaktion abgesprochen worden sei. Erst seit Mitte der 1960er-Jahre sei der 20. Juli 1944 zunehmend auch in der DDR als bedeutender Teil des antifaschistischen Widerstands vereinnahmt worden, wobei seine Bewertung stets durchtränkt von Ideologie geblieben sei.

WOLFGANG KRAUSHAAR (Hamburg) näherte sich dem Widerstandsbegriff über die Chiffre „1968“. Der Referent machte vier Schlüsseldaten aus, um die Entwicklung des Widerstandsgedankens der 1968er-Bewegung zu rekonstruieren: den 10. Dezember 1966, an dem Rudi Dutschke die Notwendigkeit außerparlamentarischer Opposition verkündete; den 2. Juni 1967, an dem ein tödlicher Schuss den friedlich demonstrierenden Benno Ohnesorg traf; den 11. April 1968 mit dem Attentat auf Rudi Dutschke sowie den „Pariser Mai“ 1968, zu dem zeitgleich in Deutschland das Recht auf Widerstand im Grundgesetz verankert wurde. Letzteres sei im Grundgesetz, so Kraushaar, rein immanent gedacht und nur für den Fall vorgesehen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst gefährdet sei.

Am Sonntagmittag beschloss MANUEL BECKER (Bonn) die Tagung mit einem Vortrag zu aktuellen Phänomenen widerständigen Verhaltens aus politikwissenschaftlicher Perspektive. Nach Klärung einiger Kernbegriffe wie „Opposition“ und „Konkurrenz/Konkordanzdemokratie“ ging der Referent auf das in der deutschen Verfassung verankerte Widerstandsrecht ein, dem er hohen Symbolcharakter beimaß. Anschließend beschrieb er drei politische Bewegungen der jüngeren Vergangenheit: die Proteste im Hambacher Forst, die Schülerbewegung Fridays for Future und die Vereinigung Extinction Rebellion, wobei er sie in ein Spektrum von Extremismus einordnete, in dem sowohl die Mittel (legal/illegal) als auch die Ordnungsvorstellungen und Ziele (demokratisch/undemokratisch) der betrachteten Gruppen Berücksichtigung fanden. Abschließend wies Becker darauf hin, wie oppositionelles Verhalten und Protest ein Lebenselixier der freiheitlichen Demokratie seien und dass die Hinterfragbarkeit und Diskutierbarkeit von Überzeugungen wesentliche Merkmale einer Demokratie seien.

Neben den vielfältigen Bedeutungsnuancen des Widerstandsbegriffs und den politischen Assoziationen, die mit ihm verbunden wurden und werden, konnte die XXXIII. Königswinterer Tagung der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 verdeutlichen, wie breit die Relevanz und wie stark die Politisierung des Phänomens in Geschichte und Geschichtswissenschaft war und heute noch immer ist. Dabei blieb die Tagung den Grund nicht schuldig, der dem Widerstandsbegriff seine Popularität wie Polemik verschafft: An Widerstand verdichtet sich Identität – sowohl diejenige derer, die mit fundamentalen Anliegen gegen einen bestehenden status quo opponieren, als auch die derjenigen, die sich hierdurch notwendig in wesentlichen Facetten ihrer Identität herausgefordert fühlen.

Konferenzübersicht:

Abendvortrag

Christoph Studt (Bonn): „Heil Hitler!“ – „Heil Du ihn!“. Humor im „Dritten Reich“ zwischen Opposition und Systemstabilisierung

Vormittagssektion

Konrad Vössing (Bonn): Beseitigung der Tyrannis – Der Widerstandsbegriff der Antike

Peter Geiss (Bonn): Nicht mitmachen. Unangepasstes Verhalten und Widerstand in der Perspektive historisch-politischer Urteilsbildung von Schülerinnen und Schülern

Otto Depenheuer (Köln): Das Widerstandsrecht – staatsphilosophische und verfassungsrechtliche Perspektiven

Nachmittagssektion

Ulrich von Hehl (Leipzig): Zwischen aktivem Umsturz und weltanschaulicher Dissidenz – Das Ringen um eine adäquate Terminologie des Widerstands

Peter Steinbach (Berlin): Die gesamte Breite und Vielfalt einbeziehen – der „integrative“ Widerstandsbegriff

Winfried Heinemann (Potsdam/Cottbus): Stauffenberg in Polen – eine aktuelle Debatte um Kriegsvölkerrecht und Widerstand

Vormittagssektion

Joachim Scholtyseck (Bonn): Ist Antifaschismus (schon) Widerstand? Die DDR-Perspektive

Wolfgang Kraushaar (Hamburg): „1968“ – Auch eine Ausprägung von Widerstand?

Manuel Becker (Bonn): „Hope dies – action begins“ (Extinction Rebellion). „Widerstand“ in der parlamentarischen Demokratie?

Fußnoten:

[1] Olex-Szczytowski, Matthew, The German Military Opposition and National Socialist Crimes, 1939–1944. The Cases of Stauffenberg, Tresckow, and Schulenburg, in: War in History, S. 1–25.

Beiträger: Stefanie Bilinski / Nicolas Cavagnet / Hannah Guntermann / Fabienne Hering / Marlene Schwäbisch / Julius Schwarz /Daniel E.D. Müller, Abteilung für Geschichte der Neuzeit, Institut für Geschichtswissenschaft, Universität Bonn

online unter: http://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8753

Tagungsband: Daniel E.D. Müller/Christoph Studt (Hrsg.): Vom 20. Juli 1944 zum Hambacher Forst. Der Begriff des Widerstandes (Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V., Bd. 26), Augsburg 2021.

Eine Übersicht aller Tagungsbände finden Sie hier.