Bericht zur XXX. Königswinterer Tagung, 2017
Helmuth James Graf von Moltke schrieb aus der Haft an seine Frau, dass er die Konfrontation zwischen sich und dem Präsidenten des Volksgerichtshofs Roland Freisler vor allem in der offensichtlich werdenden Unvereinbarkeit der Ideen des Christentums und des Nationalsozialismus empfunden hatte. Er war sich sicher, dass sein christliches Bekenntnis der Grund dafür gewesen ist, warum Freisler ihn umbringen musste.[1] Als radikalsten Gegenentwurf zum Nationalsozialismus zählte das Christentum bis zuletzt zu den erklärten Feinden des Regimes. Deshalb hatte sich die Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 gemeinsam mit der Stiftung 20. Juli 1944 in Kooperation mit der Jakob-Kaiser-Stiftung während ihrer XXX. Königswinterer Tagung die Annäherung an den deutschen Widerstand gegen Hitler über dessen christliche Motivationen zum Ziel gesetzt.
Den einleitenden Vortrag über profane und religiöse Wahrnehmungen durch das Visier der Gegner des Nationalsozialsozialismus bestritt HANS MAIER (München) und wies zuerst auf die Einordnung der Hitlerbewegung als Variante des Faschismus hin, die in ihrer politischen Schlagkraft zeitgenössisch unterschätzt wurde. Die „Absage an das Christentum“ erschien für Mussolini wie Hitler ebenso zentral wie die Bestrebung, Glaube und Politik in quasi-religiösen Phänomenen um „politische Liturgie“ und öffentlichen Kult unter der Heilsfigur des Führers zu einer innerweltlichen Religiosität zusammenzuführen. Der Widerstand gegen Hitler sei vornehmlich im Kirchenkampf und in der Auseinandersetzung mit der Juden- und Religionsfeindschaft des Regimes entstanden. In der Frage danach, wie christliches Leben in der Diktatur möglich bleiben konnte, verbanden sich unterschiedliche Personen und Gruppen in gemeinsamer Opposition, um eine re-christianisierte Nachkriegsordnung zu planen oder in christlicher Verantwortung der Anmaßung des Nationalsozialismus entgegenzutreten. So erklärten sich zum einen die mehrheitlich passiven und symbolischen Akte des deutschen Widerstandes in dem Versuch, ein „anderen Deutschland“ zu zeigen und vor der Geschichte zu überliefern. So erklärte sich zum anderen aber auch das Ausbleiben konkreter politischer Vorhaben zur Überwindung der politischen Ordnung des NS-Staates.
Mit den Konkordatsverhandlungen zwischen der deutschen Reichsregierung und dem Heiligen Stuhl besprach DANIEL MÜLLER (Bonn / St. Andrews) eine der prominentesten Begegnungen zwischen Christentum und Nationalsozialismus, die der Referent in weitere Erfolge des Außenpolitikers Hitler einordnete. Neben völkerrechtlichen Vereinbarungen mit der Sowjetunion und Polen einigte sich das junge Regime scheinbar mit einem seiner größten ideologischen Antagonisten und erreichte im Gegensatz zu langen und erfolglosen Jahren der Verhandlungsführung um innenpolitische Differenzen und diffuse Kompetenzstreitigkeiten der Weimarer Demokratie eine schnelle Einigung mit Rom.[2] Hitler konnte mit den bilateralen und flexiblen Verträgen kurzfristig Prestigegewinn als vermeintlicher „Partner“ der Kirche verbuchen und sich als fähiger Staatsmann auf internationalem Parkett präsentieren. Vor allem aber konnte er durch die Entpolitisierung von Klerus und Kirche seine langfristig angelegte weltanschauliche Strategie vorbereiten, indem er seine Gegner einseitig vertraglich band: Das Regime hatte in einer beispiellosen Pragmatik nämlich niemals beabsichtigt, die gemachten Vereinbarungen einzuhalten. Und so war Hitler in der Lage gewesen, seine wahre politische und ideologische Planung des Ostkrieges und der Ausschaltung der Kirchen nur umso zielstrebiger zu verfolgen.
Zur Entscheidung zwischen „Volk oder Christus“ hatten die Nationalsozialisten angesichts der Veröffentlichungspraxis der katholischen „Abwehrstelle gegen die antichristliche Propaganda“ des Kölner Domvikars Joseph Teusch aufgerufen, berichtete KEYWAN KLAUS MÜNSTER (Bonn).[3] Neue Erkenntnisse über die insbesondere gegen die völkisch-neuheidnische Interpretation des Nationalsozialismus durch Alfred Rosenberg gerichtete Abwehrstelle versprachen umfangreiche Recherchen in lokalen Archivbeständen. Rosenbergs Fundamentalangriff auf die christlichen Kirchen, die er durch einen germanischen Religionskult zu ersetzen trachtete, wurde von Teuschs Gruppe wissenschaftlich wie theologisch in zahlreichen Broschüren und unter pragmatischen und unkonventionellen Verteilmethoden – etwa durch Tarnung der Schriften als Kommunionsblättchen – über Bistumsgrenzen hinweg systematisch entkräftet und widerlegt. Die Unterschiede zwischen kirchlicher und nationalsozialistischer Lehre fanden auf diese Weise öffentlichkeitswirksam deutliche Herausstellung: Die Verteidigung der eigenen Glaubenswahrheiten sowie die Stärkung des katholischen Glaubenslebens wurden schlussendlich zum Ausgangspunkten eines abwehrenden Verhaltens von Kirche und Kirchenvolk gegen das Regime, das den Zugriff der Diktatur auf den katholischen Bevölkerungsteil nachhaltig erschwerte.
Bei den inhaftierten Widerstandskämpfern verschwammen sowohl Konfessionsunterschiede als auch unterschiedliche religiöse Prägungen, resümierte GERHARD RINGSHAUSEN (Lüneburg) in seinem Vortrag über den christlichen Glauben als Quelle für Kraft und Zuversicht der Widerständler in der Haft. Nur Delp habe in Briefen über Misshandlungen berichtet, ansonsten sei die Korrespondenz zwischen Gefangenen und Außenwelt von Vertrauen in göttlichen Beistand und überzeugten Bekenntnissen zum Widerstand sowie Aufforderungen gegen die Trauer geprägt gewesen. Starke Motive seien außerdem Überlebenswille und Trost sowie Vorstellungen von Sühneopfer und Todeserwartung gewesen. Der Schuld der Nationalsozialisten wurde mit Sinnfindungsversuchen des eigenen Leidens als Märtyrertum und mit der Hoffnung auf das ewige Leben begegnet. Die Haft wurde in der Perspektive des Jenseits zum intensiven diesseitigen Prozess der Gotteserfahrung, die von Reflexionen des Scheiterns des Widerstandes begleitet worden ist. Unverständnis und Fragen der Theodizee stellte der Referent in den Kontext dreierlei Umgangs der Widerständler mit ihrem Schicksal: Neben der Vorstellung des Gerichtes seien bei den unterschiedlichen Protagonisten jeweils Motive der Gnade und des Zweifels zu identifizieren, die sich insgesamt vor allem im Gegenüber von persönlicher Hoffnung und in der Gewissheit der Trennung von den Angehörigen gleichermaßen stark artikulierten.
Anhand der Fragestellung „Soldat und Christ – Wie passt das zusammen?“ stellte Generalmajor JOSEF BLOTZ (Bonn) nicht nur eine in drei zeitliche Abschnitte unterteilte, kurze Geschichte der Bundeswehr vor, sondern arbeitete unterdessen das Dilemma heraus, welches zwischen christlichem Tötungsverbot und militärischer Gewalt bei Christ und Soldat in Personalunion entsteht. [4] Dabei widmete er sich nicht nur biblischen Texten, wie dem zweiten Brief des Paulus an die Thessalonicher, sondern richtete den Blick auch auf lehramtliche Texte wie die päpstliche Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Gaudium et Spes. Der Referent stellte zum Ende seines Vortrages nochmals die Bedeutung des 20. Juli für das Traditionsverständnis der Bundeswehr heraus und betonte, dass für den Soldaten das Christsein kein Hindernis, sondern im Gegenteil eine Hilfe sei. Nur in Verantwortung vor Gott und den Menschen werde das moralische Dilemmata des Soldaten aufgelöst: Soldatsein (miles protector) könne als Dienst am Nächsten verstanden werden und christliche Werteorientierung weiterhin vor Exzessen im Kriegshandwerk schützen (miles christianus).
Im Folgenden erörterte Oberst WINFRIED HEINEMANN (ZMSBw / Potsdam) die Frage nach der Bedeutung des Eides bei der Entscheidung für den Widerstand gegen Hitler. Schon zu Beginn stellte er heraus, dass der Eid, den die Soldaten der Wehrmacht ableisteten, nur ein kommissarischer gewesen sei und als solcher keine rechtliche Bindungskraft besessen hatte: So habe es auch keine Verurteilungen und Bestrafungen wegen „Eidbruchs“ gegeben, sondern wegen Vergehen wie Kollaboration, Befehlsverweigerung oder Desertion. Weiter ging der Referent der historischen Entwicklung des Soldateneides nach und skizzierte diese bis in das frühe 17. Jahrhundert zurück. Bei der Vereidigung der Reichswehr auf die Weimarer Reichsverfassung habe das Fehlen religiöser Bedeutungsformeln den Eideswert für die gläubigen Soldaten gemindert. Der Gottesbezug im Eid der Zeit des Nationalsozialismus habe diese Bedeutung später wiederhergestellt. Abschließend stellte Heinemann heraus, dass die Diskussion um die Bedeutung des Eides bei den Verschwörern des 20. Juli deutlich hinter der Frage um die Legitimität des Tyrannenmordes zurückgestanden hatte. Vielmehr sei die Berufung auf den geleisteten Fahneneid früher wie später als Begründung für die Nichtteilnahme am Umsturzversuch vornehmlich als Entschuldigungsstrategie derjenigen genutzt worden, die dem Regime bis zuletzt die Treue gehalten hatten.
Der Vortrag des Rechtswissenschaftlers CHRISTIAN HILLGRUBER (Bonn) nahm ebenfalls den Eidbruch im Zusammenhang mit dem militärischen Widerstand im „Dritten Reich“ in den Fokus und konnte dabei durch eine dezidiert juristische Perspektive neue Einblicke liefern. Der Referent besprach die Rechtsgeschichte des Eides seit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs bis hin zum Ende des Verfassungseides im Dezember 1933. Doch selbst gegen die neue Eidesformel nach dem Tod des Reichspräsidenten wurden seitens der Soldaten kaum Einsprüche erhoben – war eine besondere Treueverpflichtung doch bereits 1871 gefordert worden. Der einseitig verpflichtende „Vasalleneid“ auf Hitler schien gerade, da er keine Rechte gegenüber dem Dienstherrn, sondern lediglich eine persönliche Treueverpflichtung gegenüber der Person Hitlers formulierte, eine besondere Bindungsmacht zu entfalten. Nichtgehorsam wurde in der Folge als Ehrverlust gedeutet. Die Widerständler um Stauffenberg wehrten sich gegen ein solches Verständnis des Eides und rechtfertigten ihr Handeln gegenüber dem Regime durch die Verletzung der Eidespflichten durch Hitler selbst: Den Protagonisten des militärischen Widerstandes galt fortan nicht mehr der zuvor geschworene Eid oder das NS-Recht als „heilig“, sondern die Orientierung an Naturrecht und ihrem eigenen Gewissen.
KARL MEYER OP (Hamburg) stellte in seinem Beitrag „Ökumene im Widerstand? Legende und Wirklichkeit 1944 bis heute“ eingangs heraus, dass das Regime die beiden christlichen Kirchen als gegnerische Einheitsfront wahrgenommen hatte. Ökumenische Bestrebungen seien vor und nach 1945 insbesondere von katholischer Seite in starker Prägung des Kulturkampfes nur sehr vorsichtig betrachtet worden, heute würden sie vor allem als „Heilung des Gedächtnisses“ dieser Konflikte verstanden. Während die NS-Propaganda Konfessionsunterschiede betonte, überwanden die christlichen Widerstandsgruppen vor allem psychische Barrieren, die vielerorts stärker trennten als Lehrunterschiede: Insbesondere die gemeinsam inhaftierten und nebeneinander hingerichteten Widerständler beider Konfessionen hatten auf die Überwindung der Kirchenspaltung gedrängt. Heute gilt Plötzensee als ökumenischer Erinnerungsort und sollte als Märtyrerort und Ort des Opfers beide Konfessionen zusammenführen. Gleichzeitig ist Plötzensee aber gerade auch Schauplatz konfessioneller Unterschiede, die für die Familien des Widerstandes oft unverständlich blieben und etwa in den scheinbar unüberwindlichen liturgischen Unterschieden einer nicht möglichen gemeinsamen Eucharistiefeier katholischer und evangelischer Christen deutlich werden. Abschließend formulierte Meyer, der selbst zwei Jahrzehnte lang die Gottesdienste in Plötzensee mitgestaltete, die Hoffnung, dass das gemeinsame Glaubenszeugnis der Widerständler auch heute noch das Zusammenwachsen der Kirchen fördern möge.
Den letzten Vortrag der Tagung bestritt VERA WIEDEMANN (Bonn), die in ihrer Masterarbeit deutsche kommunistische Widerstandskämpferinnen in der französischen Résistance untersucht. Die Perspektive des „Frauenwiderstandes“ habe weder in Ost- oder Westdeutschland, noch in Frankreich angesichts der klassischen Betrachtung des (männlichen) militärischen bzw. parteikommunistischen Widerstandes große Betrachtung gefunden. Auch die Vernachlässigung kommunistischen Widerstandes in der Bundesrepublik hatte außerdem lange politische Gründe. In neuerer Zeit bemühe sich sowohl die Forschung als auch die politische Bildung um die Bearbeitung und Darstellung weiblicher Widerstandsbiographien, diese Vorhaben bringen jedoch in ihrem eigenen Überlieferungskontext mehrere quellenspezifische Probleme mit sich. Wiedemann möchte hier vorangehen und die Lebenswege der Frauen nach 1945 nachzeichnen, die Heterogenität der weiblichen Widerstandskreise deutlich machen und nach geschlechtsspezifischen Unterschieden in Anerkennung und Wiedergutmachung fragen.
Der deutsche Widerstand gegen Hitler war, so haben es die Referenten während der XXX. Königswinterer Tagung der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 herausgearbeitet, maßgeblich christlich motiviert. Die gemeinsame Gegnerschaft zu Menschenbild und Gesellschaftsvorstellung der Nationalsozialisten überwand dabei innerhalb zahlreicher Widerstandsgruppen teils alte und wirkmächtige Konfessionsunterschiede. Bis heute scheint das Erbe dieses „ökumenischen Widerstandes“ jedoch sowohl noch in Wirksamkeit, als auch dessen Verpflichtung noch nicht eingelöst. Inwiefern und wie die Beweggründe und das Vermächtnis eines christlich geprägten Widerstandes gegen den Nationalsozialismus in einer gegenwärtigen Gesellschaftssituation, die sich nach Prozessen des „Wertewandels“ zunehmend weniger christlich zu verstehen scheint und deren Glaubensumgebung sich heute pluralisierter und säkularisierter denn je präsentiert, noch und weiterhin ansprechend sowie verständlich zu vermitteln ist, wird Aufgabengebiet der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 sein und bleiben. Denn auch in Zukunft wird sie der Frage nachgehen wollen, die das Selbstverständnis ihrer Arbeit beschreibt: „Was bringt Menschen dazu, sich totalitärer Gewaltherrschaft zu widersetzen?“
Konferenzübersicht:
Hans Maier (München): Das „Dritte Reich“ im Visier seiner Gegner. Profane und religiöse Wahrnehmungen
Daniel Müller (Bonn/St. Andrews): Unwahrscheinlicher Verhandlungserfolg? Die Konkordatsverhandlungen von 1933 zwischen der deutschen Reichsregierung und dem Heiligen Stuhl
Keywan Klaus Münster (Bonn): „… eine kraftvolle, wohldurchdachte Gegenpropaganda des Glaubens“ – Joseph Teusch und die Kölner „Abwehrstelle gegen die antichristliche Propaganda“
Gerhard Ringshausen (Lüneburg): „Von guten Mächten wunderbar geborgen…“ – Christlicher Glaube als Quelle für Kraft und Zuversicht der Widerständler in der Haft
Josef Blotz (Bonn): Soldat und Christ – Wie passt das zusammen?
Winfried Heinemann (ZMSBw/Potsdam) „Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid…“ – Die Bedeutung des Eides bei der Entscheidung für den Widerstand gegen das „Dritte Reich“
Christian Hillgruber (Bonn): Eidbruch und Widerstandsrecht im Rechtsbewußtsein der Männer des 20. Juli 1944
Karl Meyer OP (Hamburg): Ökumene im Widerstand? Legende und Wirklichkeit 1944 bis heute
Vera Wiedemann (Bonn): Neues aus der aktuellen Forschung: Deutsche Frauen in der französischen Resistance
Fußnoten:
[1] Vgl. Helmut Gollwitzer et al. (Hrsg.), Du hast mich heimgesucht bei Nacht. Abschiedsbriefe und Aufzeichnungen des Widerstandes 1933–1945. Zweite, durchgesehene Auflage, München 1955, S. 212–213.
[2] Vgl. Klaus Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich. Vorgeschichte und Zeit der Illusion 1918–1934, München 2000, S. 350–363.
[3] Vgl. Keywan Klaus Münster: Joseph Teusch und die Kölner „Abwehrstelle gegen die antichristliche Propaganda“, in: Rheinische Geschichte – wissenschaftlich bloggen, 09.06.2016, online abrufbar unter http://histrhen.landesgeschichte.eu/2016/06/joseph-teusch-koelner-abwehrstelle/ (02.03.2017).
[4] Vgl. weiterführend Interview mit Josef Blotz zum Tötungsverbot vom 21. April 2014, online abrufbar unter http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Der-Generalmajor-und-das-Toetungsverbot-id29559946.html (02.03.2017).
Beiträger: Gabriel Rolfes / Marlon Brüssel / Christian Dolff, Institut für Geschichtswissenschaft, Abteilung für Geschichte der Neuzeit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Tagungsband:
Daniel E.D. Müller/Christoph Studt (Hrsg.): „…und dadurch steht er vor Freisler, als Christ und als gar nichts anderes…“. Christlicher Glaube als Fundament und Handlungsorientierung des Widerstands gegen das „Dritte Reich“ (Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V., Bd. 25), Augsburg 2019.
Eine Übersicht aller Tagungsbände finden Sie hier.